lich beide Seiten als Hauptwohnseite in Betracht fallen würden. Eine wesentliche Rolle spielen nun allerdings auch noch die gegen Südwesten ausgerichteten Balkone, wo sich die Bewohner vor allem in den warmen Jahreszeiten sehr häufig und lange aufhalten dürften und von wo aus die Emissionen ungefiltert zu den Nachbarliegenschaften dringen. Unter diesen Gesichtspunkten ist es nicht zuletzt auch mit Blick auf die Spielräume der Bauherrschaft und der örtlichen Baubehörde bei der Bestimmung der Hauptwohnseite vertretbar, dass die Südwestseite des Hauptgebäudes als Hauptwohnseite festgelegt und von der Vorinstanz als solche geschützt wurde.