2.4. 2.4.1. Das Verwaltungsgericht hatte sich schon verschiedentlich mit der Frage zu befassen, welches die Hauptwohnseite eines Gebäudes oder von Teilen davon ist. Im jüngsten Entscheid zu dieser Thematik WBE.2016.513 vom 21. August 2018, Erw. II/3.3.2, wurde festgehalten, dass für die Bestimmung der Hauptwohnseite wesentlich sei, auf welche Gebäudeseite die meisten Wohnräume orientiert seien.