sade schalte die Vorinstanz deren drei völlig aus und unterschlage damit pro Geschoss eine über die Nordwestfassade belichtete Wohnfläche von rund 26 m2 (30% des Bereichs Wohnen/Essen/Küche von rund 10 m2, 11,28 m2 Schlafzimmerfläche und 4,68 m2 Badezimmerfläche) bzw. übers ganze Haus betrachtet von rund 78 m2. Rechne man diesen 78 m2 die von der Vorinstanz zugestandene Fläche von 65 m2 hinzu, ergebe sich eine gesamthafte Wohnfläche von rund 143 m2, welche durch Fenster an der Nordwestfassade belichtet werde, gegenüber 63 m2, die über Fenster an der Südwestfassade belichtet würden. Dieses Ungleichgewicht steche frappant ins Auge, selbst wenn man die Komplikationen an der Südwest-