Wenn es der Vorinstanz mit diesem Abzug wirklich ernst gewesen wäre, hätte sie auch das flächengrösste Elternschlafzimmer ausklammern müssen, nicht ein Kinderzimmer, das den Kindern mit Sicherheit auch tagsüber zur Verfügung stehen müsse. Von fünf tatsächlichen Fenstern an der Nordwestfas- - 10 -