Ausserdem sei es falsch, die Fläche eines Schlafzimmers pro Wohnung von den Bodenflächen abzuziehen, deren Räume durch Fenster an der Nordwestfassade belichtet würden. Schlafzimmer dienten selbstverständlich Wohnzwecken. Vor allem in Zeiten von Home-Office biete der Schlafbereich sodann oft die einzige oder beste Möglichkeit für eine zusätzliche Nutzung als Arbeitsbereich. Wenn es der Vorinstanz mit diesem Abzug wirklich ernst gewesen wäre, hätte sie auch das flächengrösste Elternschlafzimmer ausklammern müssen, nicht ein Kinderzimmer, das den Kindern mit Sicherheit auch tagsüber zur Verfügung stehen müsse.