Die Fensterflächen mit unbehinderter Sicht beschränkten sich auf 29,4 m2. Folglich überwögen die Fensterflächen an der Nordwestfassade diejenigen an der Südwestfassade deutlich. Dass die Fenster an der Südwestfassade stärker zu gewichten seien, treffe im vorliegenden Fall nicht zu, zumal die Fensterflächen an der Nordwestfassade als Fenstertüren mit französischen Balkons ausgestaltet seien, was deren Wichtigkeit in Bezug auf den freien Aussenraum unterstreiche. Hingegen seien die Fensterflächen an der Südwestfassade – wie erwähnt – durch die vorgelagerten Balkone und deren Bestandteile samt massiven Seitenwänden verstellt.