Der Kü- chen-/Essbereich mit einer Bodenfläche von 16,36 m2 werde durch praktisch gleich grosse Fensterflächen an der Südostfassade und der Nordwestfassade (von 4,89 m2 bzw. 4,88 m2) belichtet, während das für die Bestimmung der Hauptwohnseite nicht relevante Schlafzimmer ausschliesslich durch ein Fenster an der Südostfassade belichtet werde. Die Belichtung des Küchen-/Essbereichs durch das Fenster an der Südostfassade sei aufgrund der dortigen Besonnung stärker zu gewichten als diejenige durch das praktisch gleich grosse Fenster an der Nordwestfassade, weshalb zwei Drittel der Bodenfläche dieses Bereichs der Südostseite zuzuschlagen seien.