einen genügenden Gebäudeabstand zum auf der gleichen Parzelle bewilligten Einfamilienhaus (auf dem kürzeren, in der Zone WAr gelegenen Schenkel der L-förmigen Parzelle Nr. aaa) einhält, der Manövrierraum für die aus den Abstellplätzen im und neben dem Annexbau ausfahrenden Fahrzeuge, der deutlich über die Zonengrenze (zwischen der WA2 und der WAr) und damit die künftige Parzellengrenze zwischen den Parzellenteilen mit dem hier geplanten Wohnhaus und dem bewilligten Einfamilienhaus hinausreiche, rechtlich gesichert ist, der auf der Nordwestseite des Wohnhauses projektierte Spielplatz den rechtlichen Anforderungen genügt, und das Wohnhaus die Nachbarparzel-