II. 1. 1.1. Die streitbetroffene Parzelle Nr. aaa liegt teils in der Wohnzone A2 (WA2) und teils in der Wohn- und Arbeitszone (WAr) der Gemeinde Q._____, wobei das streitgegenständliche Bauvorhaben (Neubau Wohnhaus mit Annex) vollständig innerhalb der WA2 situiert ist. Diese dient dem Wohnen und ist für Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser bestimmt; der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht zulässig (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO] der Gemeinde Q._____ vom tt.mm.jjjj). Es sind zwei oder – bei Verzicht auf ein Dach- oder Attikageschoss – drei Vollgeschosse zulässig.