3. In der Replik vom 16. August 2023 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. Das BVU, der Gemeinderat Q._____ und die Beschwerdegegnerin verzichteten mit Eingaben vom 21. August 2023, 1. September 2023 und 12. September 2023 auf eine Duplik. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 31. Januar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: