"Betreffend Platzierung und Ausgestaltung der Parkplätze (PW und Fahrrad) sowie des Spielplatzes gilt einzig der Plan ʹGrundriss, Umgebung Erd- geschossʹ vom 8. April 2022 als genehmigt und verbindlich." Ziffer 13 (neuer Wortlaut) "Die Flächen im Untergeschoss müssen gemäss den Erwägungen nicht an die anrechenbare Geschossfläche angerechnet werden. Die Räume im Untergeschoss dürfen nicht direkt belichtet werden.