2. Die Wohnung der Beschwerdeführerin ist Teil der Arealüberbauung "R.". Am 5. März 1996 genehmigte der Gemeinderat Q. das "Gesamtkonzept Arealüberbauung Unterdorf" (Vorakten, act. 28). Gleichentags erteilte er die Baubewilligung für die 1. Etappe der Arealüberbauung R. auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb an der X-Strasse (Baugesuchsakten Nr. 3442 / 1995 [kommunale Beizugsakten im Parallelverfahren WBE.2023.107]). Die Wohnung der Beschwerdeführerin befindet sich im 2. Obergeschoss in der -5-