B. Gegen die Baubewilligung des Gemeinderats erhob A. "Einsprache" beim Gemeinderat. Soweit mit der "Einsprache" die Baubewilligung und die Baubewilligungsgebühr (und nicht die Anschlussgebühren) angefochten wurden, überwies der Gemeinderat die Rechtsschrift zuständigkeitshalber an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung. Dieses fällte am 20. Februar 2023 folgenden Entscheid: 1. Die dem BVU hinsichtlich der Beschlussziffern 1, 2 und 4 des Entscheids des Gemeinderats Q. vom 4. Juli 2022 zuständigkeitshalber als Beschwerde überwiesene Eingabe der Beschwerdeführenden vom 8. August 2022 wird vollumfänglich abgewiesen.