A. Die Gemeinde Q. forderte A. mit Schreiben vom 7. Januar 2022 und 2. März 2022 auf, der Bauverwaltung ein nachträgliches Baugesuch für den ohne Bewilligung erstellten Wintergarten einzureichen. A. teilte dem Gemeinderat Q. mit Schreiben vom 16. März 2022 mit, es brauche ihres Erachtens keine zusätzliche Baubewilligung. Der Gemeinderat hielt daraufhin mit Beschluss vom 4. April 2022 fest, Wintergärten seien baubewilligungsund anschlussgebührenpflichtig bezüglich Abwasser und Wasser. Das Baugesuch, welches durch die Bauverwaltung bereits ausgearbeitet worden sei, werde öffentlich publiziert.