26 [Beilage 2]). Der Schluss des Gemeinderats in der Baubewilligung vom 4. Juli 2023, wonach die Sitzplatzverglasung bzw. der Wintergarten (entgegen der Ansicht noch im Beschluss vom 28. Februar 2011) u.a. Auswirkungen auf die Ausnützung hat, weil zusätzliche Bruttogeschossflächen geschaffen werden (vgl. Vorakten, act. 2 f.), ist im Hinblick auf § 37 VRPG (Widerruf) zu prüfen.