Die Beschwerdeführer reichten vor Verwaltungsgericht Fotos der Sitzplatzverglasung zu den Akten (Beschwerdebeilage 2). Diese Bilder zeigen eine dreiseitige Sitzplatzverglasung bzw. einen Wintergarten, wobei auf einer Seite (Ostseite) mittels einer kleinen Platte auf der Schiebetürschiene ein 15 cm breiter Streifen zur Hausfassade hin offengehalten wird. Diese dritte Seite (Ostseite) kann also nicht ganz geschlossen werden. Nach Angaben der Beschwerdeführer besteht dieser Zustand seit dem Jahre 2011 so.