Sollte dem so sein, so wäre der Beschluss des Gemeinderats vom 28. Februar 2011 nicht korrekt gewesen, da mit der Baubewilligung vom 6. Dezember 2010 eine komplett geschlossene Sitzplatzverglasung bzw. ein Wintergarten bewilligt worden war und die C. GmbH die Baute (eigenen Angaben zufolge) gemäss dieser Baubewilligung vom 6. Dezember 2010 erstellte und seither keine Veränderungen vorgenommen wurden. Die Beschwerdeführer reichten vor Verwaltungsgericht Fotos der Sitzplatzverglasung zu den Akten (Beschwerdebeilage 2).