Im Widerspruch zum Beschluss vom 28. Februar 2011 steht nun aber das von den Beschwerdeführern vor Verwaltungsgericht eingereichte Schreiben der C. GmbH vom 6. Mai 2022, welche bestätigt, die Sitzplatz- Kaltverglasung sei "gemäss Baugesuch vom 06.12.2010" (gemeint ist wohl die Baubewilligung vom 06.12.2010) ausgeführt und es seien bis heute keine Veränderungen vorgenommen worden (Beschwerdebeilage 3). Sollte dem so sein, so wäre der Beschluss des Gemeinderats vom 28. Februar 2011 nicht korrekt gewesen, da mit der Baubewilligung vom 6.