2.2. Der Beschluss des Gemeinderats vom 28. Februar 2011 lässt somit darauf schliessen, dass (in Abweichung von der Baubewilligung vom 6. Dezember 2010) eine "einseitig offene Sitzplatzverglasung" erstellt und abgenommen wurde. Andernfalls hätte kein Grund bestanden, auf die in der Baubewilligung vom 6. Dezember 2010 enthaltene Verfügung betreffend Wasserund Kanalisationsanschlussgebühren zurückzukommen und diese aufzuheben.