zember 2010 erteilten Baubewilligung für eine komplett geschlossene Sitzplatzverglasung bzw. einen Wintergarten machten die Beschwerdeführer insoweit keinen Gebrauch, die Geltungsdauer der Baubewilligung (§ 65 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 [Baugesetz, BauG; SAR 713.100]) ist unbenutzt verstrichen.