Die Schlusskontrolle der Bauverwaltung bestätigte, dass die Sitzplatzverglasung einseitig offen ausgeführt wurde. Der Gemeinderat nahm dies zum Anlass, auf das Einfordern der verfügten Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren zu verzichten. Mit Beschluss vom 28. Februar 2011 hob er die Anschlussgebührenverfügung deshalb wieder auf. Gleichzeitig ordnete er an, dass allfällige spätere Veränderungen an der Sitzplatzverglasung der Bauverwaltung zu melden seien (siehe Beschluss vom 28. Februar 2011; in: Vorakten, act. 26 [Beilage 2]). Ausgeführt und abgenommen wurde somit eine einseitig offene Sitzplatzverglasung. Von der am 6. De- -6-