Sie wurde somit am 5. März 1996 bewilligt. Den vom Gemeinderat im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Unterlagen lässt sich entnehmen, dass damals keine geschlossenen Balkon- /Sitzplatzverglasungen bzw. Wintergärten vorgesehen waren. Der vom Gemeinderat zu den Akten gereichte Plan "Fassaden 4, 5 und 6" vom 08.03.95 und auch die Visualisierung der Arealüberbauung weisen für die Wohnung der Beschwerdeführer vielmehr einen (durch den Balkon des 1. Obergeschosses) überdachten, aber dreiseitig offenen Sitzplatz aus (vgl. Vorakten, act. 26 [Beilagen 4 und 7]).