2. 2.1. Die Wohnung der Beschwerdeführer ist Teil der Arealüberbauung "R.". Am 5. März 1996 genehmigte der Gemeinderat Q. das "Gesamtkonzept Arealüberbauung R." (Vorakten, act. 26 [Beilage 3]). Gleichentags erteilte er die Baubewilligung für die 1. Etappe der Arealüberbauung R. auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb an der X-Strasse (Baugesuchsakten Nr. 3442 / 1995 [kommunale Beizugsakten]). Die Wohnung der Beschwerdeführer befindet sich im Erdgeschoss in der südwestlichen Ecke des Gebäudes Nr. ccc (X- Strasse ddd) auf der Parzelle Nr. bbb (vgl. Baugesuch Nr. 5829 / 2022 [in: Vorakten, act. 26 [Beilage 2]). Sie wurde somit am 5. März 1996 bewilligt.