B. Gegen die Baubewilligung des Gemeinderats erhoben B. und A. "Einsprache" beim Gemeinderat. Soweit mit der "Einsprache" die Baubewilligung und die Baubewilligungsgebühr (und nicht die Anschlussgebühren) angefochten wurden, überwies der Gemeinderat die Rechtsschrift zuständigkeitshalber an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung. Dieses fällte am 20. Februar 2023 folgenden Entscheid: