Das Baugesuch, welches durch die Bauverwaltung bereits ausgearbeitet worden sei, werde öffentlich publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 14. April 2022 bis 16. Mai 2022 ging keine Einwendung ein. Am 1. Juni 2022 erteilte die Bauverwaltung eine Baubewilligung und erhob eine Baubewilligungsgebühr sowie Anschlussgebühren für den Kanalisati- ons- und den Wasseranschluss. Dagegen reichten B. und A. Einsprache beim Gemeinderat ein. Dieser erteilte am 4. Juli 2022 die Baubewilligung und erhob eine Baubewilligungsgebühr sowie Anschlussgebühren für den Kanalisations- sowie den Wasseranschluss.