37), inwiefern der im Baugesuch enthaltene, angeblich fehlerhafte Grundrissplan des Erdgeschosses des Gebäudes Nr. ccc für die Lärmbeurteilung ein falsches Bild vermitteln könnte. Insbesondere wird nicht behauptet, die Lage der am Gebäude tatsächlich vorhandenen Fenster, die vom Lärm einer aussenaufgestellten Wärmepumpe betroffen sind oder sein könnten, sei darin falsch eingezeichnet. Dass es an der westseitigen Nordfassade keinen (im EG-Plan fälschlicherweise eingezeichneten) zweiten Lichtschacht (unterhalb des Wohnzimmerfensters) hat, war allseits bekannt und ist nicht entscheidrelevant.