Deshalb braucht auch nicht verifiziert zu werden, ob die Angaben der Beschwerdegegner betreffend ausreichende Speicherkapazität des gewählten Modells (vgl. Beschwerdeantwort, S. 8) zutreffen. Dass bei sehr kalten Aussentemperaturen nötigenfalls der im Gerät integrierte Heizstab die Heizleistung übernehmen würde, ist zwar aus energetischer Sicht nicht unbedingt zu befürworten, hat in lärmmässiger Hinsicht aber unbestreitbare Vorteile, weil dieser geräuschlos heizt.