Da es jedoch beim Lärmschutz primär um Gesundheitsschutz geht, erscheint hier die Haltung, wonach in erster Linie der Verursacher die Konsequenzen von Immissionen zu tragen habe, wenig zielführend. Dies gilt umso mehr als aus Gründen des Klimaschutzes auch die Allgemeinheit einen Vorteil davon hat, wenn Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Es besteht auch kein Raum dafür, von den Beschwerdeführern rein aufgrund des Vorsorgeprinzips ein anderes Heizsystem zu verlangen. Das erhellt schon daraus, dass andere erneuerbare Energieträger sehr viel kostenintensiver sind als eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe, einschliesslich Erdwärmepumpen.