Je nach Beschaffenheit der Öffnungen kann deren Umgestaltung ausserdem vergleichbare Kosten verursachen wie neue Wanddurchbrüche für Luftkanäle, was beispielsweise der Fall ist, wenn Fenster ersetzt und die Öffnungen für die Luftkanäle speziell ausgekleidet werden müssen. Zumindest bei den Lichtschächten an der Süd- und Westfassade müssten derartige bauliche Massnahmen ergriffen werden, beim Fenster des Disponibel-Raums an der Nordfassade so oder so. Dass für den Einbau von Luftkanälen erhebliche Zusatzkosten anfielen, liegt auf der Hand, vor allem, wenn mit den von den Beschwerdegegnern zur Lärmsenkung vorgeschlagenen schalloptimierten Luftschächten (vgl. Replik, S. 22 Rz.