Dass eine Innenaufstellung bei bestehenden Gebäuden (aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten) in der Regel nur verhältnismässig ist, wenn bereits Öffnungen für Zu- und Abluftkanäle vorhanden sind, ist auch der Vollzugshilfe 6.21, S. 3, zu entnehmen. Dabei müssen die Öffnungen im konkreten Einzelfall so positioniert und ausgestaltet sein, dass sie sich sowohl in technischer Hinsicht als auch aus Lärmschutzgründen (auch innen aufgestellte Wärmepumpen, die je nach Modell bei gleicher Leistung und gleichem Ausführungsstandard nicht notwendigerweise einen tieferen Schallleistungspegel aufweisen als Aussenmodelle, erzeugen über die Einund Auslassschächte Aussenlärm;