Lichtschächte bauliche Massnahmen, die nicht signifikant kostengünstiger ausfallen würden als die Kernbohrungen und die Erstellung neuer Lichtschächte im offerierten Betrag von Fr. 6'350.00, weshalb diese Kosten nicht ohne weiteres entfallen. Dazu kann auch auf die Ausführungen im nachfolgenden Absatz verwiesen werden. Unbegründet und unsubstanziiert ist dagegen die Annahme der Beschwerdeführer, eine Innenaufstellung sei nicht teurer als die geplante Aussenaufstellung.