Eine Innenaufstellung im ostseitigen Disponibel-Raum, wo bereits die haustechnischen Anlagen (Leitungen etc.) fehlten, erweise sich schliesslich aufgrund des damit verbundenen Platz- und Lichtverlusts als unverhältnismässig im Rahmen der blossen Vorsorge. Es möge zwar zutreffen, dass die von den Beschwerdegegnern angegebenen und von der Abteilung für Umwelt als plausibel erachteten Mehrkosten von Fr. 9'000.00 nur die Innenaufstellung im Tankraum beträfen. Gegen eine Innenaufstellung in den anderen Räumen des Untergeschosses sprächen nebst Kosten für bauliche Anpassungen an den bestehenden Öffnungen jedoch auch noch weitere Gründe.