3.3. 3.3.1. Gegen eine Innenaufstellung der Wärmepumpe sprechen aus Sicht der Vorinstanz die Mehrkosten von rund Fr. 9'000.00 sowie technische Gründe und nachteilige Auswirkungen auf die Wohnhygiene im Gebäude Nr. ccc der Beschwerdegegner. Die genannten Mehrkosten ergäben sich daraus, dass der für eine Innenaufstellung in Frage kommende Tankraum der Ölheizung (an der nordwestlichen Gebäudeecke) über keine Lichtschächte verfüge, weshalb Wanddurchbrüche erforderlich wären. Im Gegensatz dazu verfüge zwar der Heiz- und Waschraum (an der südwestlichen Gebäudeecke) über zwei Lichtschächte. Allerdings müssten diese für die Belüftung dieses Raums offengehalten werden.