Was die östliche Ecke der Nordfassade anbelangt, wird im ergänzenden Fachbericht der Abteilung für Umwelt vom 10. Januar 2023 (Vorakten, act. 111 ff.) darauf hingewiesen, dass der dortige Standort eine längere Leitung erfordere, was mit Mehrkosten sowie allenfalls einem Wärmeverlust verbunden wäre. Auch könnte die Abluft der Wärmepumpe allenfalls den Gehweg zum Hauseingang des Gebäudes Nr. ccc vereisen (Vorakten, act. 112). Dass die von den Beschwerdeführern ins Feld geführten Eisenbahnschwellen den Strom kalter Abluft einer schwebend über der Abgrabung (vgl. dazu Beschwerdeantwort der Beschwerdegegner, S. 3 mit der dortigen Abbildung) zu montierenden Wärmepumpe so umlenken könnte,