Wohnzimmer zu liegen, oder in kurzer Distanz zum Sitzplatz der Beschwerdegegner. Dass die Pumpe ohne lärmbegrenzende Massnahmen beim westseitigen Wohnzimmerfenster platziert werden könnte, treffe aufgrund der vom Bundesgericht als bundesrechtswidrig qualifizierten "Lüftungsfensterpraxis" nicht zu. Auf der östlichen Seite der Nordfassade wäre zwar der Abstand zum Fenster eines lärmempfindlichen Raums am grössten. Allerdings befinde sich an dieser Stelle ein Lichtschacht (1,5 m x 1,5 m) und die Abluft der Wärmepumpe könnte im Winter womöglich auch den Gehweg zum Hauseingang vereisen.