die Montage einer Wärmepumpe nicht aus. Und auch dieser Raum verfüge bereits über zwei bestehende Öffnungen (Lichtschächte) an unterschiedlichen Fassaden, die wegen der Luftkanäle nicht vollständig geschlossen werden müssten. Die Argumentation der Vorinstanz laufe demgegenüber darauf hinaus, dass Innenaufstellungen für bestehende Gebäude immer ausschieden, weil entweder unverhältnismässige Mehrkosten für Wanddurchbrüche entstünden oder bestehende Öffnungen wegen der Belüftung und Belichtung der Räume nicht für die Installation von Luftkanälen verwendet werden dürften.