Die beiden 1,2 m breiten Lichtschächte im Heiz- und Waschraum könnten für die Zu- und Abluftkanäle der Wärmepumpe, die lediglich einen Durchmesser von 56 cm benötigten, verwendet werden, ohne die Belüftung dieses Raums zu unterbinden. Bauliche Mehrkosten fielen bei dieser Variante nicht an. Die Argumentation der Vorinstanz, zu lange Luftkanäle könnten zu einem zu hohen Druckverlust führen, sei nicht stichhaltig. Die Luftkanäle würden nicht viel länger als beim geplanten Aussenstandort an der Ostfassade, da sich die Steigleitungen für die Bodenheizung und das Warmwasser im Heizungs- und Waschraum befänden. Im Disponibel-Raum als grösstem Kellerraum schlössen die Platzverhältnisse