Einen Standort an der westlichen Ecke der Nordfassade habe die Vorinstanz gar nicht geprüft. Zwar befinde sich dort ein Wohnzimmerfenster, doch verfüge das Wohnzimmer über drei weitere Lüftungsfenster an anderen Fassaden. Abgesehen davon würde die Aufenthaltsqualität im Wohnzimmer nicht beeinträchtigt, weil man sich nachts in der Regel nicht dort aufhalte. Im Sommer spiele sich das Leben vorwiegend auf dem Gartensitzplatz ab und im Winter würden die Fenster nicht während einer längeren Dauer offengehalten. Positiv zu Buche schlagen würde zudem, dass keine nächtliche Betriebszeiteinschränkung notwendig wäre.