Demnach seien als Standorte für Wärmepumpen auch Hausfassaden mit Fenstern lärmempfindlicher Räume in Erwägung zu ziehen, die über mehrere (Lüftungs-)Fenster verfügten, solange bei mindestens der Hälfte der vorhandenen Fenster die Immissionsgrenzwerte eingehalten würden. Auch die Vollzugshilfe 6.21 empfehle unter anderem, die Wärmepumpe dort zu platzieren, wo die lärmempfindlichen Räume ein weiteres Fenster an einer von der Wärmepumpe abgewandten Seite aufwiesen. Da- - 11 -