Weiter habe der Bundesrat vorgeschlagen, Baubewilligungen trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu erteilen, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfüge, bei dem die Grenzwerte eingehalten würden. Darin sei zweifelsfrei eine partielle Rückkehr zur sog. "Lüftungsfensterpraxis" auszumachen. Demnach seien als Standorte für Wärmepumpen auch Hausfassaden mit Fenstern lärmempfindlicher Räume in Erwägung zu ziehen, die über mehrere (Lüftungs-)Fenster verfügten, solange bei mindestens der Hälfte der vorhandenen Fenster die Immissionsgrenzwerte eingehalten würden.