39 Abs. 1 LSV verlangten, dass die Grenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssten. Im Dezember 2022 habe der Bundesrat eine Botschaft zum "Bauen im Lärm" publiziert, worin die Einhaltung der Grenzwerte am Beurteilungsort des "Lüftungsfensters" vorgeschlagen werde. Das mache Sinn, ansonsten sich ein Aussenstandort für Wärmepumpen unter Umständen gar nicht mehr realisieren lasse. Weiter habe der Bundesrat vorgeschlagen, Baubewilligungen trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu erteilen, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfüge, bei dem die Grenzwerte eingehalten würden.