richts 1C_128/2022 vom 19. Januar 2023, Erw. 3.3). Verfahrensfehler wie die Verletzung des rechtlichen Gehörs führen grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Hoheitsakts ohne Rücksicht darauf, ob dieser für den Ausgang des Verfahrens relevant ist (BGE 144 I 11, Erw. 5.3; 137 I 195, -7-