2.2. 2.2.1. Wesentliche Teilaspekte des Anspruchs auf rechtliches Gehör bilden neben der Orientierung und vorgängigen Anhörung der von einem Entscheid Betroffenen sowie der Gewährung von Akteneinsicht die Mitwirkungsrechte bei der Beweiserhebung durch Abnahme der rechtzeitig und formgerecht angebotenen Beweismittel, sofern sie eine erhebliche Tatsache betreffen und tauglich sind, um über die Tatsache Beweis zu erbringen, Teilnahme an Augenscheinen und Zeugeneinvernahmen, Protokollierung der wichtigsten Aussagen der Parteien, Zeugen und Experten sowie der Ergebnisse eines Augenscheins, Stellungnahme zu Äusserungen der Gegenpartei und