des Nachbetriebs um 7 Stunden lasse sich die Lärmbelastung um knapp 4 dB(a) reduzieren, wodurch der nächtliche Planungswert wieder eingehalten werden könne (Vorakten, act. 111 f.). Gestützt auf diese Ausführungen hat die Vorinstanz die vom Gemeinderat Q._____ erteilte Baubewilligung für die nachgesuchte Wärmepumpe mit der Auflage einer nächtlichen Betriebszeiteinschränkung um 7 Stunden bzw. einer entsprechenden Sperrzeit bestätigt.