Wärmepumpen zum Baugesuch [Vorakten, act. 44]), allenfalls sogar 11,5 m (gemäss Angaben des BVU, Abteilung für Umwelt, im Fachbericht vom 22. September 2022 [Vorakten, act. 82]); diejenige zwischen der Wärmepumpe und dem nächstgelegenen Fenster eines lärmempfindlichen Raums am Einfamilienhaus der Bauherrschaft rund 3,5 m (vgl. Vorakten, act. 111 [ergänzender Fachbericht der Abteilung für Umwelt]).