II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Installation einer Luft-/Wasserwärmepumpe des Herstellers Stiebel Eltron AG und des Typs WPL 20 A (Aussenaufstellung) auf der Parzelle Nr. aaa der Beschwerdegegner bzw. deren Bewilligungsfähigkeit am geplanten Standort an der Ostfassade des Einfamilienhauses (Gebäude Nr. ccc) bei der südöstlichen Ecke in einem Abstand von 0,35 m zur Hauswand. Die Distanz zwischen der Wärmepumpe und dem nächstgelegenen Fenster eines lärmempfindlichen Raums in der Nachbarschaft (am Gebäude Nr. ddd auf der Parzelle Nr. bbb der Beschwerdeführer) beträgt 11 m (gemäss Angaben der Beschwerdeführer sowie im Lärmschutznachweis für Luft-/Wasser-