Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 bestätigte die Stadt Q. (mit Verweis auf den bewilligten Plan Nr. 376- 101 zum Baugesuch vom 3. November 2021) lediglich, dass sie im Knotenbereich X-Weg/Y-Weg eine geringfügige Anpassung der Wegführung vornehmen werde. Es bleibt mit dem Rückzug der Beschwerde aber bei der erteilten Baubewilligung vom 13. September 2022 – und zwar ohne, dass die Baubewilligung oder die Verkehrssituation angepasst oder von der Vorinstanz beurteilt worden wäre.