schwerdeführenden wurde auf ein Konzept betreffend die Verkehrssituation X-Weg/Y-Weg hingewiesen. Überdies sind im Plan Nr. 376-101 zum Baugesuch vom 3. November 2021 Massnahmen im Bereich der Einmündung des Y-Wegs in den X-Weg ersichtlich. Die Argumentation der Beschwerdeführenden, wonach die Stadt Q. ihre Beschwerde akzeptiert hätte, erweist sich somit als unzutreffend. Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 bestätigte die Stadt Q. (mit Verweis auf den bewilligten Plan Nr. 376- 101 zum Baugesuch vom 3. November 2021) lediglich, dass sie im Knotenbereich X-Weg/Y-Weg eine geringfügige Anpassung der Wegführung vornehmen werde.