1.2. Die Beschwerdeführenden bringen im Wesentlichen vor, sie hätten von der Stadt Q. im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine verbindliche Lösung zum Thema Verkehrssicherheit gefordert. Indem die Stadt Q. eine detaillierte und zeitnahe Lösung vorgeschlagen habe, sei sie auf die Forderung eingetreten und habe die Beschwerde akzeptiert. Folglich sei -6-