B. Gegen die Baubewilligung vom 13. September 2022 erhoben A. und B., C. und D. sowie E. Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung. Mit Erklärungen vom 12. und 17. Februar 2023 zogen sie die Beschwerde zurück. Das BVU, Rechtsabteilung, erliess daraufhin am 27. Februar 2023 folgenden Abschreibungsbeschluss: 1. Das Beschwerdeverfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.